Wissenswertes
1. Fahrausweisverkauf
Durch die Mitgliedschaft der ORP im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist es möglich, mit einem im Bus gelösten Fahrausweis das gesamte Verbundgebiet zu bereisen. Der Fahrschein gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Straßenbahn, U-Bahn und S-Bahn.
Fahrausweise erhalten Sie in allen Bussen der ORP, auch in denen, die im Auftrag der ORP verkehren.
Welche Fahrausweise werden angeboten? Hierbei kommt es ganz darauf an, wie häufig Sie den Fahrausweis benutzen möchten. Informieren Sie sich vorab unter 033971 30864.
- Eine Fahrt am Tag: Einzelfahrausweis
- Mehrere Fahrten am Tag: Tageskarte
- Für mehrere Personen, Familien oder Gruppen: Kleingruppen-Tageskarte
- Vielfahrer: 7-Tage-Karte/Monatskarte
- Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten ermäßigte Einzelfahrscheine oder Tageskarten
- Schüler können einen Antrag auf eines Schülerfahrausweis stellen
2. Fahrscheinarten
Einige Fahrausweise im Detail:
- Einzelfahrausweis: Für Gelegenheitsfahrer der optimale Fahrschein. Das Ticket ist gültig für eine Fahrt in eine Richtung. Rück- und Rundfahrten sind nicht möglich.
- Tageskarte: Berechtigt zu beliebig vielen Fahrten während eines Tages.
- Tageskarte VBB-Gesamtnetz: Gilt von Mo-Fr ab 09:00 Uhr, Sa+So und feiertags ganztags.
- Kleingruppen-Tageskarte: Für Gruppen bis max. 5 Personen, berechtigt zu beliebig vielen Fahrten während eines Tages
- 7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte: Gilt für sieben aufeinander folgende Kalendertage ab gewähltem Kaufdatum.
- Monatskarte VBB-Umweltkarte: Gilt für einen Monat mit frei wählbarem Kaufdatum.
Mehr Informationen über das Fahrausweissortiment erhalten Sie unter VBB.de.
3. Sonstige Bestimmungen
- Hund: Bei Zeitfahrausweisen und Tageskarten kostenlose Mitnahme von einem Hund, sonst ist ein Einzelfahrausweis ermäßigt zu lösen
- Fahrrad: Es gibt Fahrradkarte für eine Fahrt, einen Tag oder einen Monat; es besteht unsererseits keine Pflicht zur Mitnahme eines Fahrrades
- E-Tretroller: werden vollständig zusammengeklappt kostenlos bei der ORP befördert, Nicht zusammengeklappte E-Tretroller werden wie ein Fahrrad behandelt.
4. Unentgeltliche Beförderung
- Kinder unter 6 Jahren
- Schwerbehinderte (lt. Schwerbehindertengesetz) mit zweifahrbigem Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke
- Gepäck (übliches Handgepäck)
- Kinderwagen
- Hund (angeleint und mit Maulkorb) bis zur Größe einer Hauskatze
- Begleithunde und Hunde in Ausbildung