Schülerverkehr
Die Anträge für den Schülerfahrausweis müssen für jedes neue Schuljahr durch die Eltern beantragt werden.
Den Antrag senden Sie bitte an das Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung nach Neuruppin. Prüfen Sie bitte, ob ein neues Passfoto benötigt wird. Nach Bestätigung des Antrages durch das Amt, erhalten Sie ein Schreiben mit dem Schülerfahrausweis per Post zugeschickt. Bitte bewahren Sie das Schreiben auf, da sich wichtige Informationen zu Ihrem Schülerfahrausweis darin befinden.
Die Gültigkeit des Schülerfahrausweises beginnt immer am 1. August und endet am 31. Juli.
Für Schulabgänger endet die Gültigkeit des Schülerfahrausweises auch am 31. Juli.
räumliche Gültigkeit: deutschlandweit
Bitte beachten Sie
Elektronische Fahrausweise (die Chipkarte, nicht die Fahrtberechtigung) sind mehrere Jahre gültig. Das heißt: Der vorhandene Fahrausweis wird nach Antragstellung ihrerseits und Genehmigung durch das Amt verlängert. Sie erhalten keinen neuen Fahrausweis.
Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich in den Bussen der ORP über die Bordrechner (Kassen), beim Auflegen der VBB-fahrCard. Bei diesem Vorgang wird das Ticket mit einer neuen Berechtigung beschrieben. Sie können das Ticket auch in einer unserer Niederlassungen prüfen lassen.
Bei Verlust oder Beschädigung der VBB-fahrCard können Sie gegen eine Gebühr von 10,00 € einen Ersatz-Fahrausweis bestellen.
Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Schuljahr 2024/25
Ihre Ansprechpartnerin für die Schülerfahrausweise ist:
Janette Seeliger
j.seeliger@orp-busse.de
033971 30865